Auch in diesem Herbst möchten wir die Bürgerinnen und Bürger auf das Zurückschneiden der an die öffentlichen Verkehrsflächen angrenzenden Bäume und Büsche aufmerksam machen und verweisen auf das sogenannte „Lichtraumprofil“. Dies besagt, dass bei Bäumen, welche von privaten Grundstücken auf die öffentliche Verkehrsfläche hinaus wachsen, über den Gehwegen eine lichte Durchgangshöhe von 2,50 Metern und über den Fahrbahnen eine lichte Höhe von 4,50 Metern vom Bewuchs freizuhalten ist.

Damit vermeiden Sie mögliche Regressansprüche, sofern es zu Beschädigungen oder Verletzungen bei Verkehrsteilnehmern kommen sollte. Weiter möchten wir darum bitten, Verkehrszeichen ebenfalls vom umgebenden Bewuchs durch Bäume/Sträucher freizuschneiden, sodass sie durch die Verkehrsteilnehmer auch gut wahrgenommen werden können.

Dort, wo unsere Bitte im Einzelfall nicht ankommt, wird unser Bauhof mit Ihnen in Kontakt treten oder ggf. auch selbst „Hand anlegen“ müssen, um mögliche Gefahrenstellen zu beseitigen.