Steuersätze & Gebühren
der Gemeinde Burgberg i. Allgäu
Abwassergebühren
- Einleitungsgebühr: 3,15 € je Kubikmeter Abwasser
- Herstellungsbeitrag: 2,00 € pro m² Grundstücksfläche | 11,00 € pro m² Geschossfläche |
(Für Grundstücke, für die vor dem 01.01.1997 ein Kostenerstattungsanspruch entstanden ist,
besteht eine ergänzende Regelung hinsichtlich des Herstellungsbeitrages)
Friedhofsgebühren
Grabgebühren:
- 150,00 € für Einzelgräber für Kinder
- 300,00 € für Urnengräber
- 360,00 € für Urnengräber mit Stele
- 360,00 € für eine anonyme Bestattung
- 750,00 € für Familiengräber bei erstmaliger Nutzung
- 750,00 € für Grabkammern mit einfacher,
- 900,00 € für Grabkammern mit doppelter,
- 1125,00 € für Grabkammern mit dreifacher Belegung
Bestattungsgebühren:
- 590,00 € bei normaler Tiefe
- 690,00 € bei Tieferlage
- 400,00 € bei Kindergräbern
- 150,00 € bei Urnengräbern
- 330,00 € bei Grabkammern
Benutzung des Leichenhauses:
- 75,00 € pro Tag für Personen ab dem 10. Lebensjahr
- 50,00 € pro Tag für Kinder bis zum 10. Lebensjahr
- 50,00 € pro Tag für Urnen
Hundesteuer
- 80,00 € für den ersten Hund
- 160,00 € für den zweiten Hund
- 240,00 € für jeden weiteren Hund
- 800,00 € für Kampfhunde
Kurbeitrag
- 3,20 € – für Personen ab dem 17. Lebensjahr
- 2,10 € – für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Kurbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer:
- 128,00 € – Jahresbeitrag ab dem 17. Lebensjahr
- 84,00 € – Jahresbeitrag vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Steuersätze (Hebesätze)
- Grundsteuer: 350 v.H. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) / 430 v.H. für die Grundstücke (B)
- Gewerbesteuer: 380 v.H.
- Zweitwohnungssteuer: 20 v.H.; Steuermaßstab: Nettokaltmiete (Jahresmiete)
Wassergebühren
- Wasserpreis: 1,45 € je Kubikmeter Wasser
- Grundgebühren: 155,00 € Zähler, Dauerdurchfluss 4 m³/h | 205,00 € Zähler, Dauerdurchfluss 10 m³/h | 415,00 € Zähler, Dauerdurchfluss über 10 m³/h
- Herstellungsbeitrag: 0,80 € pro m² Grundstücksfläche | 4,50 € pro m² Geschossfläche
- Grundstücksanschluss: Der Aufwand ist in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
- Grundgebühren bewegl. Wasserzähler / Bauwasserzähler: 0,40 €/Tag Zähler, Dauerdurchfluss bis 4 m³/h | 0,50 €/Tag Zähler, Dauerdurchfluss bis 10 m³/h