Kommunale Wärmeplanung
Einladung zum 1. Energietag der ILE Alpsee-Grünten!
Informationen und Ergebnisse zur Kommunalen Wärmeplanung
Anlässlich der Fertigstellung des gemeinsamen Kommunalen Wärmeplans der Gemeinden Blaichach, Burgberg, Immenstadt, Rettenberg und Sonthofen findet am Freitag, den 27. März 2026 eine öffentliche Vorstellung statt. Von 16 bis 19 Uhr können sich Interessierte beim Energietag im Schlosssaal Immenstadt bei zwei Vorträgen und Infoständen rund um das Thema Wärme und Heizung informieren.
Im ersten Vortrag berichtet ein Referent des gemeinsam beauftragten Planungsbüros energielenker projects GmbH allgemein über die Grundlagen der Kommunalen Wärmeplanung und spezifisch über den Entstehungsprozess und die Besonderheiten des Wärmeplans für die Gemeinden der ILE Alpsee-Grünten. Im Nachgang können sich die Anwesenden an Infoständen jeweils zu aktuellen Entwicklungen in den Teilgebieten ihrer Heimatgemeinden erkundigen. Gemeindemitarbeitende werden hier gezielt Auskunft über geplante Vorhaben und aktuelle Maßnahmen geben und individuelle Fragen beantworten. Der Klimaschutzbeauftragte des Landkreises Oberallgäu wird ebenfalls mit einem Stand vor Ort sein.
In einem zweiten Vortrag wird sich ein Referent der Energieagentur eza! mit der Frage „Welche Heizung passt zu mir?“ befassen, die Vor- und Nachteile verschiedener Heizungssysteme beleuchten sowie relevante Informationen zu Förderungen und Fristen teilen. Auch hier können im Anschluss spezifisch Fragen rund um das Thema gestellt werden.
Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie bei der ILE-Umsetzungsbegleitung Margit Einsiedler unter m.einsiedler@immenstadt.de oder 08323/9988-160.
Auslegung des Kommunalen Wärmeplans gemäß § 13 Abs. 4 WPG
Der kommunale Wärmeplan der Kommunen Immenstadt, Sonthofen, Burgberg, Blaichach und Rettenberg dokumentiert die strategische Ausrichtung hin zu einer zukunftsfähigen, bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung der Region. Im Rahmen des Erstellungsprozesses des gemeinsamen Kommunalen Wärmeplans steht nun der nächste Schritt an.
Die Planungsunterlagen werden gemäß § 13 Abs. 4 WPG zur analogen Einsichtnahme öffentlich in den einzelnen Gemeinden ausgelegt und werden zusätzlich digital auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinden zur Verfügung gestellt.
Die zur Auslegung gebrachten Planungsunterlagen enthalten für alle Gemeinden unter anderem die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete mit Zielszenario und Umsetzungsstrategie. Für jedes ausgewiesene Teilgebiet wurde eine detaillierte Analyse in Form eines Energieplan-Steckbriefs erstellt. Dieser umfasst eine Bestandsaufnahme, eine Potenzialanalyse, ein Zielszenario sowie Handlungsempfehlungen. Die Gebiete wurden entsprechend ihrer Eignung für eine netzgebundene oder dezentrale Wärmeversorgung technisch und wirtschaftlich klassifiziert. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die kommunale Wärmeplanung einem dynamischen Prozess unterliegt. Auch in dezentral ausgewiesenen Gebieten können sich verändernde Rahmenbedingungen die Realisierung von Wärmenetzen ermöglichen.
Stellungnahmen und Anregungen können bis zum 26.02.2026 eingereicht werden.
Sie können elektronisch an den jeweiligen Ansprechpartner der Gemeinde unter den unten angegebenen E-Mail-Adressen gesendet werden. Alternativ ist eine schriftliche Einreichung beim jeweiligen Rathaus möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei einer Übermittlung per Post die jeweiligen Postlaufzeiten und stellen Sie eine rechtzeitige Absendung sicher.
Gemeinde Blaichach: herbert.hanser@blaichach.de
Gemeinde Burgberg: herbert.hanser@burgberg.de
Stadt Immenstadt: wärmeplanung@immenstadt.de
Gemeinde Rettenberg: bauamt@rettenberg.de
Stadt Sonthofen: klimaschutz@sonthofen.de
Wichtiger Hinweis:
Auch wenn der Begriff „Kommunale Wärmeplanung“ es anders vermuten lässt: Der Wärmeplan ist keine konkrete Planung, sondern muss vielmehr als eine Analyse mit Handlungsempfehlungen verstanden werden. Die ermittelten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete unterliegen keiner Umsetzungsverpflichtung, sondern zeigen lediglich auf, wo ein Wärmenetz auf Grund ingenieurstechnischer Kriterien möglich ist. Ob dort tatsächlich ein Wärmenetz umgesetzt werden kann, muss in einer nachfolgenden vertiefenden Machbarkeitsstudie untersucht werden. Daher können aktuell keine verbindlichen Aussagen über die Realisierung von Wärmenetzen getroffen werden. Der Wärmeplan liefert eine wichtige Datengrundlage für tiefergehende Detailuntersuchungen.
Anlagen zur Auslegung des Kommunalen Wärmeplans
Zwischenbericht zur Kommunalen Wärmeplanung liegt vor
Der Zwischenbericht zur Kommunalen Wärmeplanung wurde dem Gemeinderat am 06.10.2025 vorgestellt. Die Ergebnisse können aus der Präsentation der energielenker projects GmbH entnommen werden (siehe PDF- Datei). Das Endergebnis wird voraussichtlich Ende März 2026 dem Gemeinderat bzw. der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Kommunale Wärmeplanung: Informationen zur erfolgten Eignungsprüfung
Eignungsprüfung nach § 14 WPG – Wärmenetz
„(1) Die planungsverantwortliche Stelle untersucht das beplante Gebiet im Rahmen einer Eignungsprüfung auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz […] eignen.“
Wenn: „derzeit kein Wärmenetz besteht und keine konkreten Anhaltspunkte für nutzbare Potenziale für Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme vorliegen, die über ein Wärmenetz nutzbar gemacht werden können; aufgrund der Siedlungsstruktur und des daraus resultierenden voraussichtlichen Wärmebedarfs davon auszugehen ist, dass eine künftige Versorgung des Gebiets oder Teilgebiets über ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich sein wird.“
Datengrundlagen:
Wärmenetzverlauf, Siedlungsstrukturen, industrielle Struktur, Wärmeliniendichten (Datensatz vom Land)
In der Eignungsprüfung werden die Gebiete (in Blau) dargestellt, die in den weiteren Phasen der kommunalen Wärmeplanung detailliert hinsichtlich der Eignung für ein Wärmenetz-, Wasserstoffnetzgebiet oder ein Prüfgebiet analysiert werden. Für die restlichen Gebiete wird das verkürzte Verfahren nach Wärmeplanungsgesetz angewendet. Diese Gebiete werden als Gebiete gekennzeichnet, in denen die Wärmebereitstellung voraussichtlich über dezentrale Wärmeerzeuger erfolgen wird.
Kommunale Wärmeplanung ILE Alpsee Grünten gestartet
Im Rahmen der Klimaschutzbemühungen der Bundesregierung wurde ein Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung beschlossen und im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung festgelegt. Spätestens ab 2045 sollen keine fossilen Energieträger mehr genutzt werden. Weitere gesetzliche Regelungen finden sich hierzu im Rahmen der Gesetzgebung zur „CO2-Abgabe“, des Gebäudeenergiegesetzes und der kommunalen Wärmeplanung. Im Zusammenhang mit dem Wärmeplanungsgesetz ist jede Kommune in Deutschland dazu verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen.
Mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung wurde die energielenker projects GmbH von den Alpsee Grünten Regionen (Stadt Sonthofen, Stadt Immenstadt, Gemeinde Blaichach, Gemeinde Burgberg und Gemeinde Rettenberg) beauftragt.
Das Projekt ist zum 1. April 2025 gestartet und wird voraussichtlich Ende März 2026 fertiggestellt werden.
Für die kommunale Wärmeplanung werden die Situation vor Ort analysiert, Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme ermittelt, ein Zielszenario erstellt, das Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt und Maßnahmen für die Wärmewendestrategie entwickelt.
Klimaschutzmanager Blaichach & Burgberg
Herbert Hanser
Telefon: 08321 / 8008-341
Seit Mai 2025 ist Herbert Hanser der neue Klimaschutzmanager der Gemeinde Burgberg. Der gelernte Zimmermann ist Bautechniker und Energieberater und hat langjährige Berufserfahrung im Bereich der Planung von energieeffizienten Gebäuden und ökologisch orientiertem Bauen. Seit über 17 Jahre ist er Bereichsleiter für das Energie- & Umweltzentrum Allgäu. Für die Gemeinden Bad Hindelang und Blaichach ist er zudem seit 2022 als Klimaschutzmanager tätig. Er wohnt in Sonthofen in in einem energetisch saniertem „Effizienzhaus“ und hat schon vor 20 Jahren in eine zentrale Lüftungsanlage und bei allen Außenbauteilen in eine sehr gute Wärmedämmung investiert. „Heute würden sich viele Menschen freuen, wenn sie nur drei bis vier Ster Brennholz im Jahr für die Beheizung ihres gesamten Hauses inkl. der Warmwassererzeugung benötigen. Durch diese Maßnahmen wurde auch der Wohnkomfort im Gebäude wesentlich erhöht. Zudem erzeugen die PV- Anlagen ca. dreimal sowie Strom als benötigt wird und in Verbindung mit einem Batteriespeicher kommt nur noch ein sehr geringer Anteil aus dem Netz.“ meint Hanser. Sein Fazit: Wer es ernst meint mit dem Klimaschutz, der darf nicht nur reden, sondern auch mit gutem Beispiel vorangehen.

