In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 die Wahl der Schöffen statt.
Zurzeit werden daher in allen bayerischen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Die Gemeinde Burgberg i. Allgäu muss dem Amtsgericht Sonthofen für die Jahre 2024 – 2028 mindestens 3 Personen vorschlagen.

Wir bitten interessierte Burgberger Bürgerinnen und Bürger vorbehaltlich eines evtl. nach den §§ 32 ff. Gerichtsverfahrensgesetzes (GVG) bestehenden Ausschlussgrundes bis spätestens 15.04.2023 in der Gemeindeverwaltung Burgberg im Vorzimmer bei Frau Schleich, Grüntenstraße 2, Tel. 08321 / 6722-13 das Bewerbungsformular auszufüllen und sich in die Schöffenvorschlagsliste aufnehmen lassen. Es werden folgende Angaben von Ihnen benötigt: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Beruf und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

Persönlichen Voraussetzungen und Einschränkungen:
Nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen kann das Ehrenamt des Schöffen nur von Deutschen nach § 31 GVG übernommen werden. Zudem müssen Altersgrenzen beachtet werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollten zum Beginn der neuen Amtsperiode zum 01.01.2024 mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben bzw. bis zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ferner sollen sie zurzeit der Aufstellung der Vorschlagslisten in Burgberg wohnen. Außerdem ist zu beachten, dass Personen, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert, nicht erneut für das Schöffenwahl vorgeschlagen werden dürfen.

Unfähig zum Schöffenamt sind Personen, die z. B. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind.

Wahlverfahren:
Der Gemeinderat Burgberg wird Anfang Juni die Vorschlagsliste beschließen. Bevor die Liste termingerecht an das Amtsgericht Sonthofen weitergeleitet werden kann, muss sie noch eine Woche öffentlich in der Gemeindeverwaltung ausgelegt werden. Die Wahl der Schöffen aus den Vorschlägen der Stadt und den Gemeinden wird dann im Laufe des Jahres vom unabhängigen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht durchgeführt. Sollte eine vorgeschlagene Person bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von der Wahl zum Schöffen erhalten ist davon auszugehen, dass sie nicht gewählt worden ist. 

Jugendschöffenwahl

Ebenfalls in diesem Jahr findet die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 – 2028 statt.
Hierzu muss die Gemeinde Burgberg dem Landratsamt/Kreisjugendamt einen Mann und eine Frau für das Ehrenamt des Jugendschöffen vorschlagen.

Wir bitten interessierte Burgberger Bürgerinnen und Bürger vorbehaltlich eines evtl. nach den §§ 32 ff. Gerichtsverfahrensgesetzes (GVG) bestehenden Ausschlussgrundes bis spätestens 15.02.2023 in der Gemeindeverwaltung Burgberg im Vorzimmer bei Frau Schleich, Grüntenstraße 2, Tel. 08321 / 6722-13 das Bewerbungsformular auszufüllen und sich in die Jugendschöffenvorschlagsliste aufnehmen zu lassen.

Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Die bei den Schöffen beschriebenen Voraussetzungen müssen auch bei den Jugendschöffen beachtet werden. Allerdings ist es ausreichend, wenn die interessierte Person zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Amtsbezirk des Amtsgerichtes Sonthofen wohnhaft ist.

 

Weiter Informationen

Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter : www.justiz.bayern.de/service/schoeffen