Es wird beabsichtigt den Teilbereich des öffentlichen Wanderweges zum Mühlenweiher einzuziehen.
Träger der Straßenbaulast ist als alleiniger Eigentümer die Gemeinde Burgberg i.Allgäu.
Die Einziehung erfolgt auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 10.06.2024.
Die Bekanntmachung kann während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, Grüntenstraße 2, 87545 Burgberg im Vorzimmer vom 20.08. bis zum 12.11.2024 eingesehen werden.
Bezeichnung des Weges: Weg zum Mühlenweiher
Flur Nummer: 2/48 und 2/8 der Gemeinde Burgberg i.Allgäu
Anfangspunkt: 2/48 Südgrenze Mühlenstraße Flur. Nr. 16/10
Endpunkt: 2/48 Blaichacher Str. Flur Nr. 870/26
Länge: 0,150 km im Bereich der Gemeinde Burgberg i.Allgäu, Landkreis Oberallgäu