Die Gemeinde Burgberg bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen regelmäßig zurückzuschneiden.

Bitte achten Sie dabei insbesondere auf das sogenannte Lichtraumprofil:

  • Über Geh- und Radwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m freizuhalten
  • Über Fahrbahnen muss eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50 m gewährleistet sein

Überhängender oder in den Verkehrsraum hineinragender Bewuchs kann zu gefährlichen Situationen für Fußgänger, Radfahrer und den Straßenverkehr führen. Zudem bitten wir darum, Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen und Straßennamen stets sichtbar zu halten.

Durch einen rechtzeitigen Rückschnitt helfen Sie mit, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und mögliche Schäden oder Haftungsansprüche zu vermeiden.

Sollte der Rückschnitt im Einzelfall nicht erfolgen, kann die Gemeinde notwendige Maßnahmen veranlassen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!