Bekanntmachung der Gemeinde Burgberg i.Allgäu  

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss des Landkreises Oberallgäu hat gem. § 196 Baugesetzbuch aufgrund Kaufpreissammlung im Landkreis Oberallgäu den Bodenrichtwert pro Quadratmeter für baureifes Land ohne Bebauung und Bodenrichtwerte für Flächen der Landwirtschaft – Grünland –  im Gemeindebereich Burgberg i.Allgäu zum 31. Dezember 2020 ermittelt.

Die Liste über die Bodenrichtwerte liegt in der Gemeindeverwaltung Burgberg, Grüntenstraße 2, 87545 Burgberg i.Allgäu, Vorzimmer, in der Zeit vom 16. August bis einschließlich 17. September 2021 während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme für jedermann aus. Es besteht das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten.

Burgberg i.Allgäu, den 04.08.2021
gez.
André Eckardt
Erster Bürgermeister




Vorschläge zum Entwurf der Fortschreibung der Bodenrichtwerte