Das Landratsamt Oberallgäu hat in der Bodenrichtwertsitzung vom 12.05.2022 die neuen Bodenrichtwerte für unbebautes baureifes Land und Flächen der Landwirtschaft (Grünland) zum Stichtag 01.01.2022 festgesetzt und beschlussmäßig verabschiedet.

Im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu wird die Neufestsetzung der Bodenrichtwerte am 31.05.2022 öffentlich bekanntgemacht.

Gem. § 12 Abs. 2 BayGaV sind die neuen Bodenrichtwerte einen Monat lang in den Gemeinden zu veröffentlichen und können im Bauamt zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind die Dokumente auch direkt hier digital verfügbar.